Naherholung und Parzellen im Bremer Westen

§2 Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder

2.1. Vorsitzender

Er repräsentiert den Verein nach außen und innen und leitet alle Vorstandssitzungen, Gesamtvorstands-Sitzungen und die Mitgliederversammlung.

Ihm obliegt die Einberufung aller Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen, ebenso die Überwachung der Verhaltensweisen bei allen den Verein betreffenden Rechtsabschlüssen.

Er hat außerdem auf eine ordnungsgemäße und für den Verein nutzbringende Geschäfts-und Kassenführung zu achten und jegliche Unregelmäßigkeiten innerhalb des Vorstands und Gesamtvorstandes zu unterbinden.

In eigener Verantwortung obliegt ihm die Planung, Organisation und Durchführung der Vereinsarbeit.

Zu den spezifischen Aufgaben des 1. Vorsitzenden gehören:

- Die Anleitung und Kontrolle der Arbeiten aller Vorstandsmitglieder und des Gesamtvorstands

- die Aktualisierung aller bestehenden Ordnungen

- die Wahrnehmung von regelmäßigen Konsultationen der Geschäftsstelle des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen e.V.

- Verhandlung mit Ämtern und Behörden

- Erarbeitung von Rundschreiben an die Mitglieder

- Festlegung der Inhalte der Homepage des Vereins

- Repräsentation, Gratulationen, Trauerangelegenheiten

- Unterschrift unter Pachtverträge

- Prüfung auf Plausibilität und Unterschrift von Schätzungen

- Leitung der WAG